Steuerrecht Passau - Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses soll nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgen, sondern er soll auch Erkenntnisse für Ihre Unternehmensoptimierung liefern. Da Jahresabschlüsse einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Lage eines Betriebs gewähren, sind sie für jedes Unternehmen von großer Wichtigkeit, denn neue Ziele und Entscheidungen beruhen auf der Grundlage eines qualifiziert erstellten Jahresabschlusses.

Mit dem Jahresabschluss (auch unter Einnahmeüberschussrechnung bekannt) liegt Ihnen eine Grundlage zur Berechnung der Steuerlast Ihres Unternehmens vor und stellt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres dar.

Steuerliche Jahresabschlüsse erstellen wir nicht selbst, aber kooperieren mit qualifizierten Steuerkanzleien, an die wir sie vermitteln können. Diese unterstützen Sie in allen Fragen der Jahresabschlusserstellung und bei der Zusammenarbeit mit Ihren Banken.

Gemeinsam kommen Sie nicht bloß Ihrer Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt nach (Ihr Betriebsvermögen am Jahresende in einer Bilanz anzusetzen), sondern erhalten darüber hinaus ein aussagekräftiges Bild zur wirtschaftlichen Stärke Ihres Unternehmens.

 
psau-vach 2024-12-03 wid-107 drtm-bns 2024-12-03